8.1 Die antragstellenden Organisationen können die Auszahlung eines Vorschusses in der Höhe von 50% der auf der Grundlage des Kostenvoranschlages gewährten Beihilfe beantragen.
8.2 Für die Auszahlung der gewährten Beihilfe oder des Restbetrages, falls ein Vorschuss ausgezahlt wurde, wird ein entsprechender Antrag zusammen mit den Belegen betreffend die im Bezugsjahr effektiv getätigten Ausgaben eingereicht.