In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 30. Mai 2011, Nr. 892
Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Absolvierung von Fachausbildungszeiten gemäß Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14 (abgeändert mit Beschluss Nr. 1089 vom 22.07.2013)

ANHANG A

Kriterien für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Absolvierung von Facharztausbildungszeiten gemäß Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14

Art. 1 (Gegenstand)

1. Zur Förderung der Facharztausbildung kann die Landesregierung finanzielle Zuwendungen zur Absolvierung von Ausbildungszeiten gewähren. Die Kriterien regeln die Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Absolvierung der Facharztausbildung gemäß Artikel 22, 23 und 26 des Landesgesetzes vom 15. November 2002, Nr. 14 in geltender Fassung.

Art. 2 (Gewährungsverfahren)

1. Die Vergabe der in dieser Regelung vorgesehenen Zuwendungen erfolgt aufgrund der Übertragung von Befugnissen laut Beschluss Nr. 2892/2009 mit Dekret des Landesrates für Familie, Gesundheit und Sozialwesen.

2. Die finanziellen Zuwendungen werden im Rahmen des vom Gesundheitsministerium genehmigten Dreijahresbedarfs der Provinz gewährt.

3. Die Zuwendungen werden im Rahmen der jährlich finanziellen Verfügbarkeit der Provinz gewährt.

Art. 3 (Begünstigte und Voraussetzungen für die Begünstigung)

Die Zuwendungen werden an Ärzten und Ärztinnen in Facharztausbildung vergeben, welche im Südtiroler Sanitätsbetrieb oder an mit dem Land konventionierten Ausbildungsstellen im Ausland oder an Ausbildungsstellen im Ausland tätig sind, und zwar für:

a) die Absolvierung von maximal einem Jahr Hauptfach oder nach Abschluss des Hauptfachs zur Absolvierung der fehlenden Gegenfächer, also insgesamt maximal ein Jahr,

b) die Absolvierung der Ausbildungszeiten an öffentlichen oder privaten Strukturen im In- und Ausland, welche keine Konventionen mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eingegangen sind,

c) die Absolvierung der Ausbildungszeiten in den akkreditierten Abteilungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb,

d) die Absolvierung von Ausbildungszeiten in einem Vollzeitverhältnis.

Die Begünstigten von finanziellen Zuwendungen verpflichten sich schriftlich, nach Absolvierung der Spezialisierung Dienst im Landesgesundheitsdienst im Verhältnis zur Beitragsgewährung zu leisten.

Art. 4 (Erforderliche Unterlagen)

Der/Die Antragsteller/in muss in Anlage an das Gesuchsformular einen schriftlichen Bericht beilegen, welcher eine Beschreibung über Folgendes enthält:

  1. das detaillierte Programm des zu absolvierenden Hauptfaches oder der fehlenden Gegenfächer;
  2. die gesetzten Ziele;
  3. die Dauer der Ausbildungszeit;
  4. der Namen der Leiterin/ des Leiters der Struktur oder einer/eines hausinternen Tutorin/Tutors, welche/r für den erfolgreichen Ablauf des Programms verantwortlich ist.

Dieser Bericht wird von der Leiterin/ vom Leiter der Struktur, in welcher die Ausbildungszeit absolviert wird, unterzeichnet.

Nach Abschluss der Ausbildungszeit wird ein weiterer schriftlicher Bericht über:

  1. die effektiv abgeleistete Ausbildungszeit;
  2. die erreichten Ziele;
  3. die Ziele, die nicht erreicht werden konnten, mit Angabe der Ursachen welche den Erfolg beeinträchtigt haben.

Dieser Bericht ist von der/dem Auszubildenden, von der Direktorin/vom Direktor der Struktur und von der Tutorin/ vom Tutor zu unterzeichnen und wird von der/dem Ersteren gemeinsam mit der Anerkennung der Ausbildungszeit seitens der zuständigen Ärztekammer an das für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zuständige Landesamt übermittelt.

Art. 5 (Zulassungsgesuch und Termin für die Einreichung des Gesuchs)

Das Gesuch um Gewährung von finanziellen Zuwendungen ist gemäß beiliegendem Formblatt (Anhang A) auf stempelfreiem Papier abzufassen und zu unterschreiben. Das Gesuch ist bei der Landesverwaltung – Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals,– Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 – einzureichen.

Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

a) Bestätigung der Eintragung in das Berufsalbum der Ärzte- und Zahnärztekammer, die nicht älter als 6 Monate sein darf, in Bezug auf das Einreichdatum des Gesuchs,

b) Kopie der gültigen Identitätskarte oder eines gleichwertigen Dokuments,

c) Lebenslauf mit Unterschrift und Datum

d) Anstellungsverhältnis im Landesgesundheitsdienst oder an mit dem Land konventionierten Strukturen im Ausland (nur von der zuständigen Behörde ausgestellte Dienstbestätigungen werden bewertet),

e) abgeschlossene Jahre der Facharztausbildung in Bezug auf die angegebenen Fachrichtungen (nur von der zuständigen Ärztekammer ausgestellte Bestätigungen werden bewertet),

f) Beschreibung laut Artikel 4.

Art. 6 (Auszahlung der Zuwendungen)

Die Auszahlungen der Zuwendungen erfolgen in einem Dreimonatszeitraum auf Vorlage der entsprechenden Dokumentation laut Artikel 4.

Art. 7 (Widerruf)

Die/der Begünstigte verliert das Recht auf Zuweisung der finanziellen Zuwendungen, wenn nach der Zuweisungsmaßnahme eindeutig festgestellt wird, dass nicht alle Voraussetzungen vorhanden waren oder Falscherklärungen gemacht wurden, um in den Genuss der Zuwendungen zu kommen. Die geltenden Strafrechtsbestimmungen bleiben aufrecht.

Anhang: Gesuch ….omissis…

 

ActionActionVerfassungsrechtliche Bestimmungen
ActionActionLandesgesetzgebung
ActionActionBeschlüsse der Landesregierung
ActionAction2024
ActionAction2023
ActionAction2022
ActionAction2021
ActionAction2020
ActionAction2019
ActionAction2018
ActionAction2017
ActionAction2016
ActionAction2015
ActionAction2014
ActionAction2013
ActionAction2012
ActionAction2011
ActionAction Beschluss Nr. 11 vom 17.01.2011
ActionAction Beschluss vom 24. Januar 2011, Nr. 50
ActionAction Beschluss Nr. 86 vom 24.01.2011
ActionAction Beschluss Nr. 372 vom 14.03.2011
ActionAction Beschluss Nr. 423 vom 14.03.2011
ActionAction Beschluss vom 21. März 2011, Nr. 435
ActionAction Beschluss vom 21. März 2011, Nr. 474
ActionAction Beschluss Nr. 477 vom 21.03.2011
ActionAction Beschluss Nr. 601 vom 11.04.2011
ActionAction Beschluss Nr. 683 vom 21.04.2011
ActionAction Beschluss Nr. 742 vom 09.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 743 vom 09.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 786 vom 16.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 849 vom 23.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 850 vom 23.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 859 vom 23.05.2011
ActionAction Beschluss Nr. 860 vom 23.05.2011
ActionAction Beschluss vom 30. Mai 2011, Nr. 892
ActionActionANHANG A
ActionAction Beschluss Nr. 923 vom 06.06.2011
ActionAction Beschluss Nr. 932 vom 20.06.2011
ActionAction Beschluss Nr. 934 vom 20.06.2011
ActionAction Beschluss Nr. 974 vom 20.06.2011
ActionAction Beschluss vom 27. Juni 2011, Nr. 998
ActionAction Beschluss vom 27. Juni 2011, Nr. 1015
ActionAction Beschluss vom 4. Juli 2011, Nr. 1020
ActionAction Beschluss Nr. 1094 vom 18.07.2011
ActionAction Beschluss vom 8. August 2011, Nr. 1189
ActionAction Beschluss vom 6. September 2011, Nr. 1356
ActionAction Beschluss vom 19. September 2011, Nr. 1429
ActionAction Beschluss vom 26. September 2011, Nr. 1445
ActionAction Beschluss vom 10. Oktober 2011, Nr. 1537
ActionAction Beschluss vom 24. Oktober 2011, Nr. 1605
ActionAction Beschluss vom 14. November 2011, Nr. 1715
ActionAction Beschluss vom 28. November 2011, Nr. 1825
ActionAction Beschluss vom 28. November 2011, Nr. 1835
ActionAction Beschluss vom 5. Dezember 2011, Nr. 1898
ActionAction Beschluss vom 12. Dezember 2011, Nr. 1906
ActionAction Beschluss vom 19. Dezember 2011, Nr. 2006
ActionAction Beschluss vom 19. Dezember 2011, Nr. 2007
ActionAction Beschluss vom 30. Dezember 2011, Nr. 2025
ActionAction Beschluss vom 30. Dezember 2011, Nr. 2031
ActionAction Beschluss vom 30. Dezember 2011, Nr. 2081
ActionAction Beschluss vom 30. Dezember 2011, Nr. 2087
ActionAction2010
ActionAction2009
ActionAction2008
ActionAction2007
ActionAction2006
ActionAction2005
ActionAction2004
ActionAction2003
ActionAction2002
ActionAction2001
ActionAction2000
ActionAction1999
ActionAction1998
ActionAction1997
ActionAction1996
ActionAction1993
ActionAction1992
ActionAction1991
ActionAction1990
ActionActionUrteile Verfassungsgerichtshof
ActionActionUrteile Verwaltungsgericht
ActionActionChronologisches inhaltsverzeichnis