Änderung der Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten
(enthält Änderungen zum D.LH. Nr. 2/2008: „Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten“)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 30. März 2010, Nr. 13.