a) der Konventionalwert pro Quadratmeter laut Artikel 7 Absatz 3 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. wird bis zu 25% erhöht bei Klimahausstandard B, der von der Agentur Klimahaus Bozen erlassen wird,
b) der Konventionalwert pro Quadratmeter laut dem oben angeführten Buchstaben a) wird um 5% des Konventionalwertes pro Quadratmeter laut Artikel 7 Absatz 3 des L.G. Nr. 13/1998 i.g.F. erhöht bei Klimahausstandard A, der von der Agentur Klimahaus Bozen erlassen wird.
b e s c h l i e ß t
die LANDESREGIERUNG