Kundgemacht im Amtsblatt vom 19. Oktober 2010, Nr. 42.
(1) Die Einnahmen, die im Haushaltsjahr 2009 für dieses festgestellt wurden, betragen 5.074.845.087,92 Euro.
(2) Die aktiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2008 auf 3.009.229.512,83 Euro festgestellt wurden, belaufen sich, aufgrund der Mehr- und Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2009, auf 2.888.332.724,30 Euro.
(3) Die aktiven Rückstände am 31. Dezember 2009 betragen insgesamt 2.675.830.896,60 Euro; davon betreffen 1.441.404.466,43 Euro noch einzuhebende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2009 und 1.234.426.430,17 Euro noch einzuhebende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Die Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2009 für dieses zweckgebunden wurden, betragen 5.267.125.573,69 Euro.
(2) Die passiven Rückstände, die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2008 auf 2.539.997.083,96 Euro festgestellt wurden, belaufen sich aufgrund von Einsparungen, verwaltungsmäßigem Verfall und Verjährung, die im Laufe des Haushaltsjahres 2009 eingetreten sind, auf 2.472.221.977,01 Euro.
(3) Die passiven Rückstände am 31. Dezember 2009 betragen insgesamt 2.670.821.612,34 Euro; davon betreffen 1.524.446.895,73 Euro noch auszuzahlende Beträge aus dem Haushaltsjahr 2009 und 1.146.374.716,61 Euro noch auszuzahlende Beträge aus den vorhergehenden Haushaltsjahren.
(1) Der Überschuss des Haushaltsjahres 2009 beträgt nach der folgenden Berechnung 162.115.074,12 Euro:
(in Euro)
Kassenbestand
am 1.1.2009
(-)
61.715.187,40
Einhebungen
5.287.346.915,62
5.225.631.728,22
Zahlungen
5.068.525.938,36
am 31.12.2009
157.105.789,86
Aktive Rückstände
2.675.830.896,60
2.832.936.686,46
Passive Rückstände
2.670.821.612,34
Überschuss des Haushaltsjahres 2009
162.115.074,12
1. Die Vermögenslage des Landes bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 ist die folgende:
Finanzielle Aktiva
4.182.855.818,98
Erhöhungen
7.104.589.748,32
Verminderungen
7.139.337.932,01
4.148.107.635,29
Netto produzierte Vermögensgüter
6.475.986.756,18
1.420.284.275,72
417.529.669,61
7.478.741.362,29
Nicht produzierte Vermögensgüter
455.604.409,51
252.713.497,99
38.789.793,51
am 31.12.2008
669.528.113,99
Finanzielle Passiva
2.601.712.271,36
1.524.446.895,73
1.455.337.554,75
Vermögenspassiva
269.834.760,07
29.801.477,26
51.190.444,31
248.445.793,02
Nettovermögen
8.242.899.953,24
9.377.109.706,21
Vermögenserhöhung im
Haushaltsjahr 2009
1.134.209.752,97
(1) Die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2009, bestehend aus der Finanzrechnung der Haushaltsgebarung und aus der allgemeinen Vermögensrechnung, ist genehmigt.
(1) Nach Artikel 22 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, in geltender Fassung, wird folgender Absatz hinzugefügt:
“3. Das Finanzgesetz legt die Höchstgrenze für die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zur Auf-nahme von Darlehen für die Finanzierung von Investitionsausgaben fest. Es legt außerdem die Höchstgrenze der primären und subsidären leistbaren Sicherstellungen des Landes zugunsten von Körperschaften oder Dritten fest und führt die finanzielle Deckung des entsprechenden Risikos an.”
(2) Die Artikel 28 und 30 des Landesgesetzes vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, sind aufgehoben.
(1) Ohne den Gesamtbetrag der für das Finanzjahr 2010 genehmigten Ausgaben für die Anwendung der geltenden Gesetze zu verändern, werden folgende ausgleichende Änderungen an den Ausgabegenehmigungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Anlage A des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2009, Nr. 11, vorgenommen:
Anlage A
Nr. 13
-
1.100.000 Euro
Nr. 20
+
Nr. 25
35.000 Euro
Nr. 87
1.460.000 Euro
Nr. 88
1.340.000 Euro.
Nr. 89
120.000 Euro
Nr. 96
65.000 Euro
Nr. 100
308.000 Euro
Nr. 112
400.000 Euro
Nr. 113
33.000 Euro
Nr. 115
Nr. 117
3.500.000 Euro
Nr. 118
40.000 Euro
Nr. 122
100.000 Euro
Nr. 128
3.900.000 Euro
Nr. 152
135.000 Euro
Nr. 155
(2) Im Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d) des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2009, Nr. 11, wird der Betrag von “3.000.000,00 Euro” mit dem Betrag von “2.900.000,00 Euro” ersetzt.
(1) Am Voranschlag der Ausgaben des Haushaltes für das Finanzjahr 2010 gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2009 Nr.12, werden folgende ausgleichende Änderungen vorgenommen:
Ausgaben in Verminderung:
HGE 04130
HGE 05110
HGE 12105
1.340.000 Euro
HGE 12110
HGE 13115
HGE 13215
HGE 16100
HGE 16105
HGE 17205
HGE 25210
140.000 Euro
HGE 27200
4.100.000 Euro
Ausgaben in Erhöhung:
HGE 02200
273.000 Euro
HGE 04215
HGE 12100
HGE 16220
HGE 18100
HGE 18200
HGE 19230
HGE 25105
HGE 27105
(2) Im Artikel 4 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2009, Nr. 12, werden die Worte “12,5 Millionen” mit den Worten “16,6 Millionen” ersetzt.
(1) Für das Finanzjahr 2010 wird die Höchstgrenze laut Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes auf 200 Millionen Euro festgelegt und bezieht sich zur Gänze auf bereits von Landesgesetzen ermächtigten Finanzoperationen.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.