Durchführungsverordnung über die Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Beiträgen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse in bestehenden Gebäuden
(kundgemacht im A.Bl. vom 19. Dezember 1995, Nr. 57; aufgehoben durch Art. 19 des D.LH. vom 15. September 1999, Nr. 51)