Die Landesregierung
Das Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14, Artikel 4, Absatz 1 Buchstabe c), sieht die Gewährung eines Taschengeldes an jene vor, die Schulen oder Kurse im Bereich der Grundausbildung besuchen, für welche ein Praktikum vorgesehen ist.
Der Beschluss Nr. 2366/2003 legt die Kriterien für die Gewährung des obgenannten Taschengeldes fest.
Ab 01.01.2021 wurde das Taschengeld für die Studierenden an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe "Claudiana" mit Beschluss Nr. 228/2021 wie folgt erhöht:
- 1. Studienjahr = von 1,55 auf 3,00 Euro/Stunde
- 2. und 3. Studienjahr = von 2,59 auf 5,00 Euro/Stunde
Ab 01.10.2023 wurde das Taschengeld nur für die Studierenden des Studienganges „Krankenpflege“ wegen Mangel an Pflege-personal in den Gesundheitseinrichtungen der Provinz Bozen mit Beschluss Nr. 717/2023 auf 15,00 Euro pro Stunde erhöht, um die Schule "Claudiana" attraktiv zu gestalten und in Hinblick auf die ausländischen Fachhoch-schulen konkurrenzfähig zu bleiben.
Mit Beschluss Nr. 890/2024 wurde das Taschengeld für jene, die Kurse für Pflegehelfer (OSS) und diesbezügliche Zusatzmodule besuchen, von 2,07 auf 6,20 Euro/Stunde erhöht. Der Betrag wurde unter Berücksichtigung der Inflation angepasst, da er seit 2003 unverändert geblieben ist.
Es wird in der Folge zum obgenannten Beschluss Nr. 890/2024 als zweckmäßig erachtet, mit Wirkung ab 01.10.2024 das Taschengeld auch für die Studierenden anderer Studiengänge der „Claudiana“ auf 7,00 Euro pro Stunde für alle Studienjahre zu erhöhen, auch unter der Berücksichtigung, dass es sich um Praktika auf universitärem Niveau handelt.
Die Mehrkosten sind folgende:
- Jahr 2024 = 90.000,00 Euro
- Jahr 2025 = 360.000,00 Euro
- Jahr 2026 = 360.000,00 Euro
Die notwendige finanzielle Deckung für den Dreijahreszeitraum 2024-2026 ist bereits auf dem Kapitel U04041.0525 vorhanden.
beschließt
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. den Beschluss Nr. 3149/1997 in geltender Fassung so abzuändern, indem ab 01.10.2024 das Taschengeld für die Studierenden aller Studiengänge der Schule „Claudiana“ auf 7,00 Euro pro Stunde für alle Studienjahre erhöht wird, ausgenommen der Krankenpflegekurse, die schon mit Beschluss Nr. 717/2023 reglementiert wurden;
2. die für die Auszahlung des Taschengeldes an die Studenten notwendigen weiteren Finanzmittel werden der Schule "Claudiana" mit einem nachfolgenden Dekret der Abteilungsdirektorin zugewiesen;
3. festzulegen, dass dieser Beschluss keine Zweckbindung mit sich bringt.