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1) Die Tabelle im Anhang, welche wesentlichen und integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen und dadurch die Fristen für den Abschluss der darin angeführten Verwaltungsverfahren festzulegen.
2) Festzulegen, dass dieser Beschluss für jene Verwaltungsverfahren Anwendung findet, welche nach Genehmigung desselben eingeleitet wurden.
3) Festzulegen, dass für jene Verwaltungsverfahren, welche zum Zeitpunkt der Genehmigung dieses Beschlusses noch anhängig sind, jene Fristen für den Abschluss der Verfahren gelten, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 169 vom 27. Februar 2018 festgelegt wurden.
4) Die Abteilung Informationstechnik mit der Aufgabe zu betrauen, mit den jeweils zuständigen Organisationsstrukturen eine Business-Impact-Analyse (BIA) der einzelnen Verfahren durchzuführen.