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1. Die Änderungen der beiliegenden Anlagen 2, 2 bis, 3 und 4 des Beschlusses des Sanitätsbetriebes vom 20. Dezember 2018, Nr. 717, welche einen wesentlichen Bestandteil des vorliegenden Beschlusses bilden, werden genehmigt.
2. Der Sanitätsbetrieb wird gleichzeitig ermächtigt von den Bestimmungen gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Leitlinien ( Beschluss der Landesregierung vom 09. Mai 2017, Nr. 506) für folgende Abteilungen abzuweichen:
• Abteilung 4: Medizintechnik
• Abteilung 9: Planung und Controlling
• Abteilung 10: Kommunikation
3. Der Sanitätsbetrieb wird aufgefordert die definitive Betriebsordnung innerhalb von zehn Tagen mittels eigenen Beschlusses zu erlassen.
4. Jegliche Änderung der Führungsgrundsätze gemäß Artikel 18 der Leitlinien des Beschlusses der Landesregierung vom 09. Mai 2017, Nr. 506, betreffend die betriebsweiten Abteilungen werden weiterhin mit Beschluss der Landesregierung genehmigt, jene der Ämter hingegen, im Delegierungswege, mit Dekret der zuständigen Landesrätin/des zuständigen Landesrates.