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1. die Richtlinien für die „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2024“ laut Anlage, welche wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen.
2. Die Richtlinien laut Punkt 1 gelten für Anträge, die ab dem Tag ihrer Genehmigung bis einschließlich 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.