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1. die „Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren“ laut Anhang A, der integrierender Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen,
2. die „Leitlinien für die Aufnahme in den Winternachtquartieren“ laut Anhang A des Beschlusses der Landesregierung Nr. 944 vom 24. Oktober 2023, in geltender Fassung, aufzuheben,
3. eine maximale Anzahl von 300 Plätzen in den Winternachtquartieren festzulegen, die ab 1° November 2024 zu aktivieren sind, wobei 25 Plätze für Frauen bereitgestellt werden müssen, wenn möglich in einer spezifisch nur Frauen vorbehaltenen Einrichtung;
4. die Plätze in den Winternachtquartieren wie folgt zu verteilen:
- Gemeinde Bozen: 200 Plätze
- Gemeinde Meran: 50 Plätze
- Gemeinde Brixen: 20 Plätze
- Gemeinde Bruneck: 10 Plätze
- Gemeinde Leifers: 20 Plätze.
Die genannten Gemeinden können den Betrieb für Sozialdienste Bozen bzw. die Bezirksgemeinschaften mit der Ausfindigmachung und mit der Organisation der Winternachtquartiere beauftragen.
5. Die obgenannten Gemeinden müssen innerhalb 15. September 2024 dem zuständigen Landesamt die Aufnahmestrukturen für den Zeitraum 01.11.2024 – 30.04.2025 mitteilen.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 28 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da der Verwaltungsakt die Allgemeinheit betrifft.