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1. Die Anlage A, betreffend „Landes- und Schulranglisten für die Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen“ ist genehmigt. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Anlage B, betreffend “Bewertungstabelle für die Landesranglisten ( Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24) und für die Schulranglisten”, ist genehmigt. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die Anlage C, betreffend „Entlegene Grundschulstellen (Punkt B.6.6. der Bewertungstabelle)“, ist genehmigt. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Die Anlage D, betreffend „Bewertungstabelle für die Landes- und Schulranglisten der Lehrpersonen für Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (Wettbewerbsklassen A023/bis und A023/ter), ist genehmigt. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses.
5. Der Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2023, Nr. 987, ist widerrufen. Für die italienischsprachige Schule findet die Anlage B des Beschlusses Nr. 987/2024 in jedem Fall beschränkt auf das Schuljahr 2025/2026 Anwendung.