Vergütungen der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der Schulen
1. Vergütungskriterien der Mitglieder der Kontrollorgane
a) eine monatliche Vergütung im Ausmaß von 62,40 Euro für jedes Mitglied für die ordnungsgemäße Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung jeder einzelnen Schule,
b) eine Anwesenheitsvergütung von 43,15 Euro für jedes Mitglied für die tatsächliche Teilnahme an jeder Sitzung des Schulrates,
c) Außendienst- und Spesenrückvergütungen gemäß den einschlägigen Landesbestimmungen.