1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus:
a) den Zuführungen jeglicher Art, die aufgrund welchen Titels auch immer bei der Gründung von den Stiftern eingebracht werden;
b) den weiteren Zuführungen jeglicher Art, die von den Stiftern eingebracht werden;
c) den beweglichen und unbeweglichen Gütern im Eigentum der Stiftung;
d) allen zusätzlichen Einnahmen, die der Erhöhung des Stiftungsvermögens dienen;
e) den Spenden, Erbschaften und Schenkungen zugunsten der Stiftung;
f) den Zuwendungen neu aufgenommener Stifter.
2. Das Stiftungsvermögen und die damit zusammenhängenden Einnahmen dienen ausschließlich der Verwirklichung des Stiftungszweckes und der direkt damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
3. Der Stiftungsrat entscheidet bei Einbringung von Vermögensgütern über die Notwendigkeit einer beeideten Schätzung.
4. Ordentliche Wartungsarbeiten sowie Ausgaben für den Ankauf von Ausstattungsgegenständen, die für die Erreichung der institutionellen Ziele notwendig sind, gehen zu Lasten der Stiftung.
5. Die Stiftung darf den Eigentümer um außerordentliche Wartungsarbeiten an den jeweiligen Immobilien ersuchen. In diesem Fall müssen die Arbeiten direkt vom Eigentümer ermächtigt und finanziert werden.
6. Außerordentliche, unaufschiebbare Arbeiten, die aus Dienst- oder Funktionalitätsgründen dringend durchzuführen sind, dürfen nach vorausgehender Ermächtigung von der besitzenden Körperschaft und Genehmigung durch den Stiftungsrat direkt von der Stiftung vorgenommen werden. In diesem Fall schießt die Stiftung die erforderlichen Mittel vor und ersucht dann den Eigentümer um entsprechende Rückerstattung.
7. Die Stiftung verfolgt weder Gewinnabsichten noch schüttet sie Gewinne aus. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke. Es ist untersagt Gewinne, auch in indirekter Weise, Verwaltungsüberschüsse oder Geldmittel aus dem Dotationsfond bzw. Reservefonds oder Kapitalentnahmen zu verteilen, solange die Stiftung besteht.
8. Eventuelle Gewinne sind für die Realisierung der institutionellen Tätigkeit bzw. Tätigkeiten, die mit dieser zusammenhängen, zu verwenden.