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1. Die Zugangskriterien für die Südtiroler Variante des „EuregioFamilyPass“ wie folgt festzulegen und damit jenen von Tirol und Trentino anzugleichen:
- der Antragsteller muss in Südtirol ansässig sein;
der Antragsteller muss Erziehungsberechtigter von mindestens einem Kind unter 18 Jahren sein;
2. Die Anpassung der Kartenlayouts der drei Länder gemäß den technischen Erfordernissen zu genehmigen.
3. Minderjährige Kinder einer anspruchsberechtigten Familie können den ermäßigten Südtirol Pass Tarif gemäß Artikel 8 der Kriterien des eigenen Beschlusses Nr. 760 vom 05.07.2016 weiterhin für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Kompetenzbereich des Landes Südtirol in Anspruch nehmen.