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1. die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Gemeinden zu Parkraum- & Verkehrsmanagement, der Ausarbeitung von Kriterien zur Vorprüfung von Straßenbauprojekten und größeren Infrastrukturprojekten und der Erstellung eines Planungsleitfadens mit Maßnahmen/Leitlinien für die Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung von Rad- und Fußverkehr zu beauftragen;
2. die STA mit der Umsetzung und Initiierung von Best-Practice-Projekten im Bereich der Rad- und Fußmobilität zu beauftragen;
3. die Abteilung Mobilität mit der Erarbeitung der Richtlinien zur Förderung des Ankaufs und des Ankaufs in Leasing elektrisch betriebener Fahrzeuge seitens Privatpersonen, Vereine und öffentlicher Körperschaften zu beauftragen;
4. die Abteilung Wirtschaft mit der Erarbeitung der Richtlinien zur Förderung von betrieblichen Investitionen in Elektrofahrzeuge und Aufladestationen zu beauftragen;
5. den Abschluss eines Abkommens mit dem Rat der Gemeinden zum Austausch der Fahrzeuge aller öffentlichen Fuhrparke;
6. die STA mit der Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes und zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu beauftragen;
7. das Ressort für Raumentwicklung, Umwelt und Energie mit der Erarbeitung eines Mehrjahresplanes zur Realisierung eines landesweit öffentlichen flächendeckenden Netzes an Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beauftragen;
8. die Abteilung Vermögensverwaltung mit der Ausarbeitung eines Planes für die Realisierung von Elektroladesäulen bei allen Neubauten sowie bei größeren Umbauten von Gebäuden in Besitz der Autonomen Provinz Bozen und deren Hilfskörperschaften zu beauftragen;
9. dass alle Fahrzeuge, die von der Landes- und Schulverwaltung einschließlich der Agenturen, Hilfskörperschaften, des Sanitätsbetriebes und der In-House-Gesellschaften des Landes angekauft, geleast oder gemietet werden, elektrisch betriebene Fahrzeuge wie in den Prämissen beschrieben sein müssen, es sei denn es liegt eine eindeutige Begründung vor, die ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor rechtfertigt;
10. die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) mit der Vorbereitung und Durchführung einer Rahmenausschreibung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen seitens der öffentlichen Körperschaften des Landes zu betrauen;
11. die Agentur für Bevölkerungsschutz zu beauftragen, den Verkehrsbericht der Verkehrsmeldezentrale um Informationen Informationen zur Situation der Fahrradwege (Schließungen und Unterbrechungen) und zur Radmobilität zu ergänzen;
12. das ASTAT mit der Erhebung und Auswertung wichtiger Indikatoren zum Thema „Nachhaltige Mobilität“ und deren Veröffentlichung in den laufendenden Publikationen zum Thema Mobilität zu beauftragen;
13. gemäß eigenem Beschluss Nr. 1156 vom 6.10.2015 die Arbeitsgruppe Green Mobility mit der Kontrolle über die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zu beauftragen und den zeitlichen Rahmen festzulegen.