DIE LANDESREGIERUNG
Laut Artikel 5 des Landesgesetzes Nr. 4/2006 bestimmt die Landesregierung die Abfälle und die Arten der Verwertung von Abfällen, um Sekundärrohstoffe, Brennstoffe und Produkte zu erhalten.
Die Voraussetzungen für die Verwendung von Recyclingbaustoffen haben sich seit 1999 geändert. Insbesondere hat die Europäische Kommission mit Mitteilung KOM 2003/302 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der umweltfreundlichen Einkäufe auszuarbeiten. Weiters hat das Umweltministerium mit Rundschreiben Nr. 5205 vom 15. Juli 2005 Standards für die Verwendung von Recyclingbaustoffen festgelegt.;
Mit Beschluss der Landesregierung vom 27.09.2016 Nr. 1030 wurden die neuen „Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recycling-Baustoffen“ erlassen;
Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und insbesondere um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, ist es zudem zweckmäßig, neue, dem Stand der Kenntnisse und der Technik entsprechende „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ zu erlassen;
Dies vorausgeschickt,
b e s c h l i e ß t
die Landesregierung einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Die Richtlinien laut Anlage A) zu genehmigen;
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.