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1. Die Südtiroler Variante des „EuregioFamilyPass“, welche mit Beschluss Nr. 315 vom 22.03.2016 eingeführt wurde, mit dem Zusatz „Südtirol“ zu versehen;
2. Die mit Beschluss des Vorstands des EVTZ „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“ Nr. 20/2017 genehmigten Richtlinien zur Kenntnis zu nehmen;
3. die Anerkennung der Vorteilskarten durch Südtiroler Vorteilsgeber für Familien mit Wohnsitz in der Autonomen Provinz Trient sowie im Bundesland Tirol erfolgt ab Beschlussfassung der obgenannten Richtlinien durch die jeweiligen Landesregierungen;
4. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.