Mit Beschluss der Landesregierung vom 04. Juli 2011, Nr. 1016 sind die Richtlinien für die Ausgabe von hydro-, nivo- und meteorologischen Daten in Echtzeit gemäß Anhang A zum Beschluss genehmigt worden.
Der Direktor der Abteilung Brand- und Zivilschutz ist mit genanntem Beschluss beauftragt worden, Verträge für die unentgeltliche und gebührenpflichtige Ausgabe der hydro-, nivo- und meteorologischen Daten in Echtzeit abzuschließen.
Artikel 2 der genannten Richtlinien sieht vor, dass die Echtzeitdaten des Hydrographischen Landesamtes auf begründete Anfrage und gegen Vorauszahlung des Tarifs dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.
Mit Beschluss der Landesregierung vom 02. Februar 2016, Nr. 94 wurde die Öffnung und die kostenlose Bereitstellung der Daten im Besitz der Verwaltung als Open Data bestimmt.
Auf der Grundlage der obengenannten Prämissen erscheint es zweckmäßig den Beschluss vom 04. Juli 2011, Nr. 1016 und die darin enthaltenen Richtlinien aus Gründen der Rechtssicherheit und der Koordinierung mit anderen Bestimmungen zu widerrufen.
Dies vorausgeschickt,
b e s c h l i e ß t
DIE LANDESREGIERUNG
mit Stimmeneinhelligkeit in gesetzlicher Form
1. den eigenen Beschluss vom 04. Juli 2011, Nr. 1016 zu widerrufen;
2. den Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz zu beauftragen alle im Sinne des eigenen Beschlusses vom 04. Juli 2011, Nr. 1016 abgeschlossenen Verträge für die Ausgabe der hydro-, nivo- und meteorologischen Daten in Echtzeit aufzulösen.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.