Diese Kriterien bestimmen die zu gewährleistenden Mindeststandards für das Hilfspersonal der Schulen staatlicher Art und gelten, soweit anwendbar, auch für die Landesberufsschulen sowie die Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft.
Die Zuweisung des Hilfspersonals erfolgt auf der Grundlage von Bedarfserhebungen, die gemäß diesen Kriterien durchgeführt und bei allfälligen Änderungen aktualisiert werden.
Der Personalstand jeder Schule wird auf der Grundlage dieser Kriterien ermittelt.
Allfällige Änderungen und Anpassungen des Personalstandes der Schulen werden schrittweise vorgenommen (z.B. bei Abwesenheiten, Ausscheiden von Personal aus dem Dienst, Versetzungen aus dienstlichen Erfordernissen). Das Personal, das die Stelle verliert, wird anhand des geringeren Dienstalters ermittelt.