1. Zum Beitrag zulässig sind folgende Ausgaben:
a) Kosten für die Organisation und Durchführung der Tätigkeiten,
b) Kosten für Mieten oder Pacht, Strom, Heizung, Reinigung, Telefon und andere laufende Betriebskosten, Büromaterial, Abonnements, Beratungen im Bereich Buchhaltung und Steuern, Abgaben aufgrund der geltenden Bestimmungen, Versicherungen, Ankauf von didaktischem Material und Hilfsmitteln sowie Kosten für sonstiges Material kultureller, didaktischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Art, das für die Durchführung der Tätigkeiten/Projekte notwendig ist,
c) Personalkosten, wie Gehälter samt Abfertigung und anderen Vergütungen, sowie Vorsorge- und Sozialabgaben und Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
d) Honorare von Referentinnen und Referenten,
e) Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung des Personals, der Mitglieder der Organisation und ehrenamtlich Tätiger sowie von Referentinnen und Referenten,
f) Kosten für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für das Personal, Mitglieder der Organisation sowie ehrenamtlich Tätige,
g) Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Druckerzeugnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit,
h) Kosten für Studienreisen von Mitgliedern der Organisationen, die von der Abteilung Bildungsförderung gefördert werden.
2. Die Personalkosten können unter Berücksichtigung der Bezugsparameter laut Art. 14, Absatz 5 anerkannt werden.
3. Die Honorarkosten für Referentinnen und Referenten sowie die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung können unter Berücksichtigung der Bezugsparameter laut Art. 14, Absätze 6 und 7 anerkannt werden.
4. Die im Antrag angeführten Ausgaben können auch nur teilweise zugelassen werden.
5. Nicht zulässig sind folgende Ausgaben:
a) Passivzinsen für Kredite oder Bankvorschüsse, Verzugszinsen oder Strafen,
b) Betriebsverluste der vorangegangenen Jahre,
c) Spenden und andere gemeinnützige Ausgaben,
d) Repräsentationskosten für Mitglieder oder Angestellte der Antrag stellenden Organisation,
e) Ausgaben für Buffets,
f) Ausgaben für Teilnahmeanzeigen bei Todesfällen,
g) Gruppenreisen, mit Ausnahme dessen, was in Absatz 1 Buchstabe h) vorgesehen ist,
h) Vergütungen an Mitglieder der Leitungsgremien von politischen Parteien oder von Gewerkschaften, sowie an Mitglieder von gewählten Organen (Parlament, Regionalrat, Landtag und Gemeinderat) und an Personen, die offiziell für Ämter in diesen Organen kandidieren.