1. Zweck der Förderungen ist die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Die Gewährung der Förderungen erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Mittel des zuständigen Amtes und unter Berücksichtigung der folgenden allgemeinen Kriterien:
a) Qualität der Organisation:
1) Quote der beteiligten Jugendlichen, das heißt Anzahl der jugendlichen Mitglieder und der in den Vorstand gewählten Jugendlichen,
2) Anzahl der aktiv an der Planung und Verwirklichung der Tätigkeiten beteiligten Jugendlichen,
3) Kompetenzen des angestellten Personals (Lebenslauf und Erfahrung),
4) mit Vorbehalt werden Beitragsanträge von Organisationen behandelt, die aus einer Abspaltung von anderen Organisationen hervorgegangen sind.
b) Qualität der Geschäftsführung:
1) nachhaltige Verwaltung der Ausgaben, also im Einklang mit den Grundsätzen der Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit (ausgeglichenes Verhältnis zwischen Mitteln und Zielen und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs bei der Auftragsvergabe) und entsprechend den Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Machbarkeit (Verhältnis Einnahmen/Ausgaben),
2) Anteil der Selbstfinanzierung (Prozentsatz),
3) Vorhandensein und Verlässlichkeit der Kontrollmittel (Haushalt, Prüfung der Performance und des Projektfortschritts, nachträgliche Bewertung),
4) besondere Bedeutung wird jenen Begünstigten beigemessen, die über eine geeignete Leitungsstruktur verfügen, um Nachwuchsfachkräfte zu fördern, und die alljährlich ihre Tätigkeit der Öffentlichkeit über eine Sozialbilanz oder Ähnliches bekannt machen.
c) Fähigkeit zur Vernetzung:
1) Anzahl und Qualität der operativen Zusammenarbeit,
2) geografisches Umfeld der Zusammenarbeit (Viertel, Stadt, landesweit und außerhalb des Landes),
3) Tätigkeiten, die von mehreren Organisationen mit einem gemeinsamen Kulturprojekt in Co-Management vorgeschlagen werden,
4) Tätigkeiten, die sich nicht mit ähnlichen Vorhaben anderer Organisationen, die im selben geografischen Umfeld tätig sind, überschneiden.
d) Qualität des Projekts:
1) Kohärenz und Innovationskraft des Angebotes in Bezug auf die Bedarfsanalyse und langfristige Interventionsstrategie,
2) Menge der Adressaten (Zielgruppe, Anzahl) und Suche nach neuen Zielgruppen durch gezielte und strategische mittel- bis langfristige Kampagnen,
3) territoriale Relevanz,
4) geeignetes Kommunikationsniveau,
5) Tätigkeiten, die in unterversorgten Bereichen angeboten werden, oder die den von der Allgemeinheit geäußerten oder in Umfragen erhobenen Bedürfnissen Rechnung tragen,
6) Tätigkeiten, die in peripheren Ortschaften des Landes stattfinden, wo besondere Bedürfnisse der italienischen Sprachgruppe vorliegen.
e) Kontinuität des Projekts:
1) längerfristige, auf das Gebiet bezogene Entwicklungsperspektiven (Wiederholungsfähigkeit; Umfang und Qualität der Zusammenarbeit),
2) Verwurzelung (Bindung der Partner und der Nutzer).
f) Übereinstimmung mit den nationalen und europäischen Richtlinien im Bereich Jugendpolitik und mit den allgemeinen Grundsätzen und Zielsetzungen des von der Landesregierung genehmigten Jahresplans des Amtes für Jugendarbeit der italienischen Sprachgruppe.
2. Die Gewährung von Beiträgen für den Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Geräten und Transportmitteln sowie für Instandhaltungsarbeiten an den Einrichtungen, den beweglichen Gütern und den Transportmitteln erfolgt sowohl nach den in Absatz 1 genannten allgemeinen Kriterien als auch nach folgenden Prioritätskriterien:
a) Kohärenz in Bezug auf das pädagogische und kulturelle Projekt des Antragstellers,
b) Unmöglichkeit, die Güter von anderen Organisationen auszuleihen,
c) Ankauf von Materialien durch Antragsteller, die noch nicht darüber verfügen und für dasselbe Gut noch keine öffentliche Förderung erhalten haben,
d) obligatorische Instandhaltungsarbeiten, die sich aufgrund der öffentlichen Nutzung der Einrichtungen ergeben, wobei die Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind.
3. In Bezug auf die Ausstattung der Einrichtungen mit audiovisuellen Geräten oder Computern, wird den Anträgen der Vorzug gegeben, die den Ankauf von für die anfallende Tätigkeit unbedingt notwendigen Geräten oder Computern oder die kostenlose Anmietung durch das landeseigene Kulturzentrum Trevi oder andere Körperschaften oder Vereine vorsehen.
4. Die Gewährung von Beiträgen für bauliche Investitionen erfolgt sowohl nach den obengenannten allgemeinen Kriterien laut Absatz 1 als auch nach den folgenden Prioritätskriterien:
a) Notwendigkeit der Einrichtung, d.h. effektiver Bedarf der Gemeinschaft der Jugendlichen sowie Fehlen oder mangelnde Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten,
b) Stimmigkeit mit dem Nutzungsplan, der die Wichtigkeit und den Mehrwert in Bezug auf das im betreffenden Gebiet bereits bestehende Angebot belegt,
c) Fertigstellung bereits begonnener oder dringender Vorhaben,
d) Sanierungs- und Umbauarbeiten,
e) neue Vorhaben in Gebieten mit wenigen ähnlichen Einrichtungen und mit offenkundigen Erfordernissen für die italienische Sprachgruppe,
f) nachhaltige Finanzgebarung der Organisation.
5. Um die gesellschaftliche Wirkung der öffentlichen Förderung zu maximieren, gilt Anträgen von Kulturzentren, die von mehreren von der Abteilung Italienische Kultur geförderten Organisationen gemeinsam betrieben werden, besondere Aufmerksamkeit. Solche Kulturzentren verfügen über ein Reglement samt Organigramm und Aufgabenbeschreibungen.
6. Der Jahresplan für die italienischsprachige Jugendarbeit kann weitere Kriterien und Prioritäten für die Gewährung von Förderungen vorsehen.