Dekret des Landeshauptmanns vom 2. Juni 1992, Nr. 21
Verordnung für die Festlegung der Berufsbilder und Zuordnung derselben zu den Funktionsebenen für die Bediensteten der Rundfunkanstalt Südtirol und Änderung von Berufsbildern für die Landesbediensteten
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