n) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 25. Februar 1992, Nr. 71)
Festlegung der allgemein erforderlichen Bestimmungen über die Voraussetzungen der privaten Rehabilitationseinrichtungen zur funktionalen und sozialen Wiedereingliederung von Personen mit Körperbehinderung und mit neuropsychischen oder Sinnesstörungen
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