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Für die im Zeitraum vom 2. September 2019 bis 2. Dezember 2019 im Sinne von Punkt 1 des Beschlusses der Landesregierung vom 16. Juli 2019, Nr. 605, eingereichten Anträge wird die Frist für die Abrechnung laut Punkt 2 des genannten Beschlusses um ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022 verlängert.