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1. Die beiliegende Musterbauordnung ist genehmigt. Sie ist für die Gemeinden verbindlich unter Ausnahme der als alternativ oder fakultativ vorgesehenen Textpassagen, die grau hervorgehoben sind.
2. Dieser Beschluss wird als an die Allgemeinheit gerichteter Akt gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, ihn zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.
3. Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.