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1. im Schuljahr 2020/21 den monatlichen oder wöchentlichen Heimpreis zu Lasten aller Schülerinnen und Schüler der Mittel-, Ober- und Berufsschule sowie der Lehrlinge, welche in Heimen mit privaten Trägern sowie in Landesheimen, die von Dritten geführt werden, untergebracht sind, in folgendem Ausmaß zu reduzieren:
- im 15% bei Anwesenheit im Schülerheim von über der Hälfte der Unterrichtstage laut Schulkalender
- um 30% bei Anwesenheit im Schülerheim von weniger als der Hälfte der Unterrichtstage laut Schulkalender
- um 50% bei Anwesenheit im Schülerheim von 0 bis 20% der Unterrichtstage laut Schulkalender
- diese Reduzierungen gelten auch für alle Quarantänefälle.
2. Die Schülerheime werden aufgefordert, die jeweilige Reduzierung zu berechnen und den reduzierten Heimpreis mit den Schülerinnen und Schülern ab Beginn des Schuljahres zu verrechnen.