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1. ab 01.01.2022 bis zum Widerruf eine Tarifsenkung von insgesamt 24% im Vergleich zu den staatlichen Tarifen, die vom Gesetz Nr. 296/2006 festgelegt wurden (Senkung von ca. 1,45% im Vergleich zu den im Land Südtirol im Jahr 2021 geltenden Tarifen), für Personenkraftwagen, die der Umweltklasse „Euro 6“ und höher angehören, anzuwenden;
2. darauf hinzuweisen, dass bis zum Widerruf die Tarifsenkungen, die mit den Beschlüssen Nr. 2511/2008, 1613/2012 und 1102/2018 eingeführt wurden, aufrecht bleiben;
3. die Senkung gemäß Punkt 1. für die ab 1. Jänner 2022 laufenden Steuerzeiträume bis zum Widerruf anzuwenden;
4. dass, um das finanzielle Gleichgewicht der Körperschaft zu gewährleisten, die Abteilung Finanzen dazu ermächtigt ist, den Charakter der Genehmigung der Haushaltsmittel im Ausgabenkapitel U01101.0810 für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in der Höhe der entsprechenden geschätzten Mindereinnahmen, jeweils Euro 600.000 für das Jahr 2022 und Euro 800.000 für das Jahr 2023, zu begrenzen;
5. darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Beschluss keine Ausgabe beinhaltet;
6. diesen Beschluss gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe d), des Regionalgesetzes vom 19 Juni 2009, Nr. 2 im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.