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1. die allumfassenden Tarifsätze pro Flugminute der Flugrettungseinsätze durch den „Aiut Alpin Dolomites“ aus Lajen wie folgt zu genehmigen:
für Übungen: Euro 66,17
für Einsätze: Euro 74,36
für Suchflüge: Euro 68,66;
2. festzusetzen, dass die unter Punkt 1 angeführten Tarife ab 1. Januar 2022 in Kraft treten;
3. durch gegenständliche Maßnahme entstehen im Jahr 2022 Kosten zulasten des Haushaltes des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Höhe von € 567.180,75. Die Ausgabe fällt in die buchhalterische Zweckbindung, welche in den Landesverwaltungshaushalt als laufender Anteil des Landesgesundheitsfonds zugewiesen und auf Kapitel U13011.0000 verbucht wurde. Dieser Betrag wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1037/2021 auf das Finanzjahr 2022 des Haushalts 2021-2023 zugeschrieben;
4. den Beschluss Nr. 1160 vom 6. Oktober 2015 zu widerrufen.