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1. vom 01.01.2019 und bis zum Widerruf eine Tarifreduzierung von insgesamt 23%, im Vergleich zu den staatlichen Tarifen, welche vom Gesetz Nr. 296/2006 festgelegt wurden (Reduzierung von ca. 4,94% im Vergleich zu den in der Provinz Bozen geltenden Tarifen im Jahr 2018), für Personenkraftwagen, die der „Euro“-Klasse 6 und höher angehören und für Personenkraftwagen mit ausschließlichem oder doppeltem, elektronischem, Methangas-, Flüssiggas- oder Wasserstoffantrieb anzuwenden;
2. darauf hinzuweisen, dass bis zum Widerruf die Tarifreduzierungen, welche bereits von den Beschlüssen Nr. 2511/2008 und 1613/2012 eingeführt wurden, unbeschadet bleiben;
3. die Reduzierung von Punkt 1. für die Steuerzeiträume ab 1.Januar 2019 bis zum Widerruf anzuwenden;
4. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.