Beschluss vom 28. Dezember 2018, Nr. 1446
Aktivierung der telematischen Antragstellung für Anträge des Grundbuches, welche die im Artikel 40-bis des g.v. Dekretes vom 1. September 1993, Nr. 385 angeführten Mitteilungen der Gläubiger zum Inhalt haben, durch die dort angeführten Gläubiger
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