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1. die Inhalte des Dokuments “Il fascicolo sanitario elettronico – Linee guida nazionali”, welches in der Konferenz Staat-Regionen am 10. Februar 2011 gutgeheißen wurde, zu übernehmen;
2. auch in Südtirol die EGA, in Einhaltung der obgenannten nationalen Leitlinien, des MD vom 04.08.2017 “Modalità tecniche e servizi telematici resi disponibili dall'infrastruttura nazionale per l'interoperabilità del Fascicolo sanitario elettronico” und des beim Gesundheitsministerium eingereich-ten Projektplans, zu realisieren und allen Bürgerinnen und Bürgern, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, zur Verfügung zu stellen;
3. ab dem 31. Oktober 2018 allen volljährigen Bürgerinnen und Bürger, welche im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, zu ermöglichen, über den „Persönlichen Bereich für die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol“ (https://fsse.civis.bz.it/fse) mittels der eigenen aktivierten nationalen Dienstekarte (Gesundheitskarte) oder über die digitale Identität “SPID” („Sistema Pubblico di Identità Digitale“), zweite Sicherheitsebene, auf ihre EGA zuzugreifen;
4. Die EGA, unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, für die Zielsetzungen der
a. Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation;
b. Wissenschaftliche Studie und Forschung im medizinischem, biomedizinischem und epidemiologischem Bereich;
c. Planung des Gesundheitswesens, Überprüfung der Qualität der Behandlungen und Bewertung der medizinischen Versorgung nutzbar zu machen;
5. den Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Südtiroler Informatik AG zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der Südtiroler Landesverwaltung (Abteilung Gesundheit und Abteilung Informatik), alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Inhalte/Ziele des beim Gesundheitsministerium für die Umsetzung der EGA in Südtirol von der Abteilung Gesundheit eingereichten Projektplan erfüllt und termingerecht umgesetzt werden und noch innerhalb 2018 eine Reihe von Dokumenten, welche vom Sanitätsbetrieb generiert werden (z.B. die digital unterschriebenen Befunde, die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten und Facharztvisiten, die Krankenhausentlassungsscheine usw.), und das synthetische Gesundheitsprofil („Patient Summary“) in der EGA zur Verfügung gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollten auch die technischen Voraussetzungen realisiert werden, damit auch die mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Einrichtungen digital generierten Dokumente in der EGA zur Verfügung gestellt werden;
5. dass die obgenannte Freischaltung der EGA mit einer gezielten Informationskampagne begleitet werden soll, welche von der Agentur für Presse und Kommunikation geplant und realisiert wird. Die diesbezüglich notwendigen finanziellen Mittel werden mit eigener Verwaltungsmaßnahme von der Abteilung Gesundheit zur Verfügung gestellt;
6. dass dieser Beschluss keine Ausgaben zu Lasten des Verwaltungshaushalts 2018 mit sich bringt.