1. Durch öffentliche Bekanntmachung auf der eigenen Homepage teilt die zuständige Abteilung jährlich ihre Ankaufsabsicht, das dafür vorgesehene Budget und die Frist für die Einreichung der Angebote mit.
2. Die fristgerecht eingelangten Angebote werden von einer Kommission bestehend aus drei Fachleuten bewertet. Die Fachleute werden von der Landesregierung aus einem Sechservorschlag des Kulturbeirates für die deutsche Sprachgruppe ausgewählt. Bei der Ernennung der Fachleute muss das Rotationsprinzip im Einklang mit dem Dokumentationsauftrag berücksichtigt werden.
3. Die Kommission bewertet die Angebote anhand der Kriterien laut Artikel 5 und überprüft die Angemessenheit der Preise.