1. Die Förderung der Jugendarbeit basiert auf dem Grundsatz, dass in allen Gemeinden Südtirols nach dem Subsidiaritätsprinzip Jugendarbeit gewährleistet werden soll. Der Fokus liegt dabei auf:
a) der Pluralität der Träger,
b) der Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen,
c) der Wahrnehmung von und der Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen aller Jugendlichen,
d) der Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratiefähigkeit der Jugendlichen,
e) der Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung,
f) der Entwicklung des sozialen und ökologischen Verhaltens,
g) der Überwindung von geografischen, kulturellen und geschlechtsbezogenen Unausgewogenheiten,
h) der interkulturellen und internationalen Jugendarbeit sowie dem Austausch und der Vernetzung,
i) der praktischen Erprobung innovativer Konzepte und Inhalte sowie qualitativer Verbesserung der Programmangebote,
j) der Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahmen,
k) der Imageverbesserung und Profilierung der Jugendarbeit insgesamt.