1. Die Begünstigten weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Projekte, Tätigkeiten und Investitionen finanziell durch die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Deutsche Kultur, Amt für Jugendarbeit, unterstützt wurden, und verwenden dabei das Logo des Landes.