Änderungen zum Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 1980 unter Anwendung von Artikel 14 des Finanzgesetzes
(kundgemacht im A.Bl. vom 25. Juli 1980, Nr. 39/Sondernummer; Text wird nicht wiedergegeben, da es sich ausschließlich um Finanzbestimmungen handelt)