Dekret des Landeshauptmanns vom 7. August 1979, Nr. 33
Durchführungsverordnung zu den Artikeln 13 und 19 des Landesgesetzes vom 7. August 1978, Nr. 34, über die Gewährung der dort vorgesehenen Vergütung an das technische Personal der einfachen Laufbahn und an das Straßenwärterpersonal
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