1. Diese Richtlinien werden auf die ab dem 1. Jänner 2018 eingereichten Anträge angewandt.
2. Für die ordentlichen Beiträge in Bezug auf das Jahr 2018 müssen die Anträge laut Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) innerhalb 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Richtlinien im Amtsblatt der Region eingereicht werden.