1. Mit dem Antrag auf einen ordentlichen Beitrag wird gleichzeitig die Auszahlung eines Vorschusses von 80% der Höhe des für das Bezugsjahr gewährten Beitrags beantragt.
2. Mit dem Antrag auf einen Projekt- und Investitionsbeitrag, sowie auf einen ergänzenden Beitrag kann gleichzeitig ein Vorschuss von maximal 80% der Höhe des für das Bezugsjahr gewährten Beitrags beantragt werden.