1. Die Antragstellenden müssen sich, unabhängig von der Landesförderung, mit weiteren Mitteln an den veranschlagten Kosten beteiligen. Dazu zählen:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Einnahmen aus Eintritten,
c) Einnahmen aus Veranstaltungen,
d) Einnahmen aus anderen Geschäftstätigkeiten,
e) Förderungen durch andere öffentliche Körperschaften,
f) Beiträge privater Sponsoren,
g) Schenkungen oder Spenden,
h) Eigenmittel,
i) sonstige Einnahmen.