1. Anträge auf Auszahlung von Beiträgen oder Abdeckung von Vorschüssen werden auf dem von der zuständigen Landesabteilung zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden unterzeichnet. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Beitragsgewährung samt Beitragshöhe,
b) Angabe, ob sich der Antrag auf die Abdeckung des bereits ausgezahlten Vorschusses oder auf die Auszahlung des Beitrags bezieht,
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob, und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für dieselben Tätigkeiten oder Investitionen beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Tätigkeiten oder Investitionen vollständig durchgeführt wurden, und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei Teilabrechnungen der Prozentsatz der Umsetzung,
4) dass die Personalkosten maximal in der Höhe der Bruttogehälter des Landespersonals abgerechnet wurden, zuzüglich der Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie der Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
5) dass Honorarkosten für Referentinnen, und Referenten sowie Kosten für Fahrt und Unterkunft und Verpflegung in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden,
6) Erklärung über den Anteil der zugelassenen Ausgaben, welcher durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeiten abgedeckt wird,
7) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
8) Erklärung darüber, ob der Beitrag dem Vorsteuerrückbehalt von 4% unterliegt oder nicht.