1. Anträgen auf ordentliche Beiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) letzter genehmigter Rechnungsabschluss oder letzte genehmigte Bilanz,
b) Tätigkeitsbericht zum vorhergehenden Jahr,
c) Tätigkeitsprogramm des Bezugsjahres und Zahl der Besucherinnen und Besucher der letzten drei Jahre,
d) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 5 und Angabe der einzelnen Ausgabenposten, falls möglich in Bezug auf die geplanten Initiativen,
e) Zeitplan für die Tätigkeiten,
f) Fragebogen zur Selbsteinschätzung laut Artikel 9.
2. Anträgen für Projektbeiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) ausführliche Beschreibung des geplanten Projekts (Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraums, der eingebundenen Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel),
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 5 und Angabe der einzelnen Ausgabenposten,
d) Zeitplan für das Projekt,
e) Fragebogen zur Selbsteinschätzung laut Artikel 9.
3. Bei Anträgen für Investitionsbeiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Investitionsprogramm,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 5 und Angabe der einzelnen Ausgabeposten,
d) Zeitplan für die Investition,
e) das positive Gutachten des Amtes für Bau-und Kunstdenkmäler im Falle des Ausbaus oder der Einrichtung von Ausstellungsräumen, die unter Denkmalschutz stehen,
f) bei Bau- und Sanierungsarbeiten ein von einem oder einer Sachverständigen unterzeichneter technischer Bericht, der die veranschlagten Kosten bescheinigt,
g) Fragebogen zur Selbsteinschätzung laut Artikel 9.
4. Bei Anträgen auf ergänzende Beiträge sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Begleitbericht, in dem die Notwendigkeit oder die Zweckmäßigkeit eines ergänzenden Beitrags begründet wird,
b) neuer Kostenvoranschlag,
c) neuer Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel laut Artikel 5 und Angabe der einzelnen Ausgabenposten,
d) neuer Zeitplan.
5. Bei Erstanträgen müssen zusätzlich folgende Dokumente beigelegt werden:
a) Vollständiges Inventar,
b) Gründungsakt und Satzung.
6. Änderungen des Gründungsaktes und Satzungsänderungen müssen der zuständigen Landesabteilung mitgeteilt werden.