1. Die Beitragsanträge werden auf dem von der zuständigen Landesabteilung zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der oder des Antragstellenden unterzeichnet innerhalb folgender Fristen eingereicht werden:
a) Anträge auf ordentliche Beiträge: jeweils bis zum 1. Dezember des Jahres vor jenem, auf das sich der Beitrag bezieht oder innerhalb einer anderen, von der zuständigen Landesabteilung festgelegten Frist,
b) Anträge auf Projekt- und Investitionsbeiträge sowie auf ergänzende Beiträge: im Laufe des Bezugsjahres, in jedem Fall jedoch innerhalb 30. November des Jahres.
2. Die Anträge laut Absatz 1 müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.
3. Wird der Antrag auf dem Postweg eingereicht, gilt das Datum des Poststempels.