Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1988 und für den Dreijahreszeitraum 1988-1990 (Finanzgesetz 1988)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 27/1975: Finanzierung öffentlicher Bauarbeiten der Gebietskörperschaften
L.G. Nr. 18/1980: Darlehen der Gemeinden bei der staatlichen Darlehens- und Depositenkasse
L.G. Nr. 24/1986: Teilfinanzierung der von den Gemeinden und Gemeindenverbänden bei der Darlehens- und Depositenkasse aufgenommenen Darlehen und Änderung von Landesgesetzen auf dem Sachgebiet der Lokalfinanzen)