Der Landeshauptmann hat folgende Rechtsvorschriften und Verwaltungsakte zur Kenntnis genommen:
und verfügt:
Der vereinheitlichte Text der Landesgesetze über die Personalordnung der Berufsausbildung, laut beiliegendem Text, der integrierenden Bestandteil dieses Dekretes bildet, ist erlassen.
Die Dekrete des Landeshauptmanns vom 14. Mai 1980, Nr. 15, und vom 22. August 1988, Nr. 23, sind widerrufen.
Dieses Dekret wird dem Rechnungshof zur Registrierung zugeleitet und im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt wird.