Refinanzierung von Landesgesetzen zur Durchführung der im Haushaltsplan für das Finanzjahr 1977 vorgesehenen Programme und Änderungen des Ausgabenvoranschlages
(kundgemacht im A.Bl. vom 28. Juni 1977, Nr. 33; Text wird nicht wiedergegeben, da es sich ausschließlich um Finanzbestimmungen handelt)