1. Gegenstand der Bewertung sind die Lernprozesse, die erworbenen Kompetenzen, wie sie in den jeweiligen Lehrplänen formuliert sind, die aufgezeigten Fertigkeiten, Kenntnisse, der Lernfortschritt sowie das Verhalten der Schülerinnen und Schüler.
2. Die Bewertung nimmt Bezug auf die jeweils geltenden Lehrpläne und die Schulcurricula und erstreckt sich auf alle Fächer/Kompetenzbereiche und auf alle weiteren didaktischen Tätigkeiten im Rahmen der gesamten Unterrichtszeit.
3. Die Bewertung ist ein kontinuierlicher Prozess. Sie nimmt periodisch, nach Turnussen und am Schuljahresende kollegiale Formen an.
4. Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, den Fortschritt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Ausgangslage zu beurteilen.