1. Die Schülerinnen und Schüler, welche im Sinne der geltenden Bestimmungen zeitweilig eine Schule der Oberstufe mit anderer Unterrichtssprache in Südtirol besuchen, werden auf der Grundlage der Kriterien des Lehrerkollegiums sowie der Zielsetzungen jener Schule bewertet, welche sie besuchen.
2. Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung für den entsprechenden Zeitraum wird vom Klassenrat jener Schule vorgenommen, welche die Schülerinnen und Schüler besucht haben. Bei zeitweiligem Besuch einer Schule der Oberstufe mit anderer Unterrichtssprache in Südtirol berücksichtigt der zuständige Klassenrat bei der Bewertung nicht nur das offizielle Bewertungsdokument des Klassenrats der vorher besuchten Schule, sondern auch die Bewertung der erworbenen Kompetenzen, welche dieser dem Klassenrat der besuchten Schule übermittelt.
3. Die vom Klassenrat der besuchten Schule beschlossene Versetzung in die nächste Klasse ist für die Herkunftsschule verbindlich auch wenn die Studienpläne nicht vollständig übereinstimmen. Damit die Schülerinnen und Schüler das Studium von gegebenenfalls nicht besuchten Fächern/Kompetenzbereichen erfolgreich fortsetzen können, bietet die Schule Beratung an.