1. Die Leistungsbeurteilung, die Versetzung in die nächste Klasse sowie die Zulassung zur Diplomprüfung bzw. zur Abschlussprüfung der Oberschule der Schülerinnen und Schüler mit einer Funktionsdiagnose oder einem klinischen Befund erfolgen nach den Bestimmungen der vorhergehenden Artikel, wobei der Individuelle Bildungsplan als Grundlage zu beachten ist.
2. Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, die Fortschritte der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Möglichkeiten und auf ihre Ausgangslage zu bewerten. Dabei haben diese Schülerinnen und Schüler Anrecht auf alle Individualisierungs- und Personalisierungsmaßnahmen, Hilfsmittel, Ausgleichs- und Befreiungsmaßnahmen, wie sie im Individuellen Bildungsplan angeführt sind.
3. Bei der Anpassung der Leistungserhebungen werden Wege gewählt, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das effektiv erreichte Kompetenzniveau zu zeigen.
4. Im Protokoll der Bewertungskonferenz werden die Fächer/Kompetenzbereiche festgehalten, die laut individuellem Bildungsplan zieldifferent sind.
5. Schülerinnen und Schüler mit einem zieldifferenten Bildungsplan in berufsrelevanten Fächern/Kompetenzbereichen, können für den Erwerb einer Teilqualifikation in die nächste Klasse versetzt und zur Diplomprüfung zugelassen werden.