1. Die Schülerinnen und Schüler, welche eine positive Bewertung in Betragen erhalten haben, können in die nächste Klasse versetzt oder zur Diplomprüfung zugelassen werden, auch wenn sie in einem oder mehreren Fächern eine Note unter 6/10 erhalten. Diese Noten sind im Bewertungsdokument anzuführen. In diesen Fällen von teilweise oder fehlender Erreichung der Kompetenzziele in einem oder mehreren Fächern kann der Klassenrat die betreffenden Schülerinnen und Schüler nur mit angemessener Begründung und unter Beachtung der vom Lehrerkollegium festgelegten Bewertungskriterien nicht in die nächste Klasse versetzen oder zur Diplomprüfung zulassen. Die Bewertung des Faches katholische Religion bzw. des Alternativunterrichts für katholische Religion wird nicht berücksichtigt.
2. Bei einer oder mehreren Bewertungen unter sechs Zehntel kann der Klassenrat die Entscheidung über die Versetzung aussetzen und mit Hilfe geeigneter Leistungsfeststellungen vor Unterrichtsbeginn des darauffolgenden Schuljahres überprüfen, ob die Lerndefizite aufgeholt wurden. Das Datum, die Modalitäten und die Inhalte werden den Schülern und Schülerinnen bzw. im Falle Minderjähriger ihren gesetzlichen Vertretern in Papierform oder in digitaler Form, auch mittels des elektronischen Registers, mitgeteilt.
3. Eine selbe Klasse der selben Schule der Berufsbildung kann lediglich für zwei Jahre lang besucht werden. In Ausnahmefällen kann der Klassenrates, bei alleiniger Anwesenheit der Lehrpersonen, sofern es besondere Schwerwiegende Umstände es rechtfertigen, mit begründeter Maßnahme die Einschreibung für ein drittes Jahr erlauben.